Neue Münzprüfverordnung
Münzzählmaschine Update: Wir bringen Ihren Münzkreislauf ins Rollen!
Seit 01.01.2015 greift die Münzprüfverordnung EU1210/2010. Danach muss jedes Kreditinstitut, das eingehende Münzen wieder ausgeben will, eine Echtheitsprüfung durchführen sowie die Umlauffähigkeit der Münzen überprüfen. Procoin führt fachliche Beratungen durch, wie Sie die EU-Verordnung problemlos erfüllen:
• ohne zusätzliche Schulung
• keine Meldepflichten
• schnellere, einfache Abwicklung
• für mehr Kundenzufriedenheit
• mit verordnungskonformen Lösungen
Eine fachliche Beratung mit Überprüfung Ihrer Münzzählmaschine führen wir gerne durch. Auch ein eigener interner, kostensparender Münzkreislauf ist möglich. Nutzen Sie einfach das Kontakt-Formular oder rufen Sie uns an.