Münzprüfverordnung
Wir bringen Ihren Münzkreislauf ins Rollen
Seit 01.01.2015 gilt die Münzprüfverordnung EU1210/2010. Danach muss jedes Kreditinstitut, das eingehende Münzen wieder ausgeben will, diese auf Echtheit und Umlauffähigkeit überprüfen. Procoin führt fachliche Beratungen durch und überprüft Ihre Münzzählgeräte, damit Sie die EU-Münzprüfverordnung problemlos erfüllen:
• ohne zusätzliche Schulung
• keine Meldepflichten
• schnellere, einfache Abwicklung
• für mehr Kundenzufriedenheit
• mit verordnungskonformen Lösungen
Auch ein eigener interner, kostensparender Münzkreislauf ist möglich. Unser Fachberater informiert Sie gern. Nutzen Sie einfach das Kontakt-Formular oder rufen Sie uns an.